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WICHTIG! BITTE SORGFÄLTIG LESEN:
Diese Software gehört der Synectic Systems Group Limited und unterliegt dem Copyright © 2000–2021 von SSGL.
Diese SSGL-Software-Lizenzvereinbarung („Lizenz“) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, entweder eine Einzelperson, eine Organisation oder ein Unternehmen (dem „Empfänger“) und SSGL in Bezug auf Computersoftware, zugehörige Medien und Dokumente, sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form („Software“ und „Softwareprodukt“).
DURCH ANKLICKEN DER OPTION „AKZEPTIEREN“ ODER DURCH DIE VERWENDUNG ODER INSTALLATION DIESER SOFTWARE, AKZEPTIERT DER EMPFÄNGER DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND GIBT SEIN AUSDRÜCKLICHES EINVERSTÄNDNIS, AN DIESE LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN UND EINE PARTEI DIESER LIZENZ ZU WERDEN.
WENN DER EMPFÄNGER NICHT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMT, IST DER EMPFÄNGER NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN UND MUSS AUF „ABBRECHEN“ KLICKEN, UM DIE INSTALLATION ZU BEENDEN, ODER DIE SOFTWARE DEINSTALLIEREN, WENN SIE BEREITS INSTALLIERT IST.
SYNECTIC SYSTEMS GROUP LIMITED (SSGL) SOFTWARE-LIZENZVERTRAG
Die unter dieser Lizenz gelieferte Software ist nur für den Gebrauch des Empfängers bestimmt.
1. GEWÄHRUNG EINER EVALUIERUNGSLIZENZ ODER VOLLLIZENZ
1.1. Evaluierung: Wenn der Empfänger sich entschieden hat, die Software für einen Testzeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Installation durch den Empfänger zu evaluieren („Testzeitraum“), gewährt SSGL dem Empfänger eine eingeschränkte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung von 1 (einer) Kopie der beiliegenden Software auf einem einzelnen Computer oder einem Arbeitsplatz, der sich in den Räumlichkeiten des Empfängers befindet, für den Testzeitraum ausschließlich zum Zwecke der internen Evaluierung der Software.
1.2. Der Empfänger ist unter keinen Umständen berechtigt, eine Evaluierungskopie der Software zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Möchte der Empfänger die Software nach Ablauf des Testzeitraums nutzen, muss der Empfänger einen vollständigen Lizenzschlüssel von SSGL erwerben. Eine Nutzung durch den Empfänger nach Ablauf des Testzeitraums ohne Erwerb des entsprechenden Lizenzschlüssels gilt als Verstoß gegen diese Lizenz und ggf. andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums.
1.3. Volllizenz: Wenn der Empfänger die volle Lizenzgebühr für die Software bezahlt hat und ein Lizenzschlüssel von SSGL zur Verfügung gestellt wurde, dann gewährt SSGL dem Empfänger eine begrenzte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung von 1 (einer) Kopie der zugehörigen SSGL-Software auf einem einzelnen Computer oder Arbeitsplatz, der sich in den Räumlichkeiten des Empfängers befindet.
1.4. Support und Updates: Sofern nicht anders vereinbart, gewährt diese Lizenz dem Empfänger kein Recht, von SSGL technischen oder Software-Support jeglicher Art, Fehlerbehebungen oder Erweiterungen oder Updates zu erhalten, oder auf eine Verlängerung des Testzeitraums (falls die Evaluierungsoption in Anspruch genommen wurde). Solche zusätzlichen Software-Supportleistungen können separat von SSGL erworben werden und unterliegen weiteren Bedingungen.
1.5. Hat der Empfänger jedoch den Erhalt von Updates oder Verlängerungen des Testzeitraums angefordert und dafür bezahlt, so gilt diese Lizenz für solche Updates oder Verlängerungen, die dem Empfänger von SSGL geliefert werden können.
1.6. Weitervertrieb und inhaltliche Nutzung: Diese Lizenz verbietet dem Empfänger den Weitervertrieb von Teilen des Softwareprodukts, einschließlich Bildern (außer in dem Umfang, in dem Bilder oder Videos einem Dritten zu legalen Zwecken zur Verfügung gestellt werden), Modellen, Applets, Dokumenten, Icons und Programmen, sowohl für kommerzielle als auch für nichtkommerzielle Zwecke, außer in dem Umfang, in dem dies zu legalen Zwecken geschieht.
1.7. Mit Ausnahme der Evaluierungslizenz (die nur zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird) gewährt diese Lizenz dem Empfänger das Recht, Material (ob materiell oder immateriell), das durch die Verwendung der Software erstellt wurde, nur für seine eigenen internen kommerziellen Zwecke zu verwenden.
1.8. Der Empfänger darf zu keinem Zeitpunkt materielles oder immaterielles Material (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder (es sei denn, es handelt sich um die Bereitstellung von Bildern oder Videos an Dritte zu rechtlichen Zwecken), Daten, Berichte oder Modelle), das mit der Software geliefert oder durch die Verwendung der Software erstellt wurde, an Dritte, Lieferanten, Kunden oder andere Geschäftskontakte des Empfängers verschenken oder zum Weiterverkauf, zur Vermietung , zum Verleih oder zur Lizenzvergabe anbieten.
2. EINSCHRÄNKUNGEN
2.1. Bei der Nutzung der Software oder der von SSGL zur Verfügung gestellten Softwareprodukte darf der Empfänger weder während noch nach Beendigung dieser Lizenz Folgendes mit der Software oder den Softwareprodukten tun oder einem Dritten gestatten: Kopieren, Verleihen, Verkaufen, Vermieten, Verpachten, Anpassen, Modifizieren, Ändern, Verbreiten, Dekompilieren, Reverse-Engineering, Reproduzieren, Hochladen oder Weiterverteilen der Software oder der Softwareprodukte im Ganzen oder in Teilen (mit Ausnahme des Umfangs der Bereitstellung von Bildern oder Videos an einen Dritten für rechtliche Zwecke).
2.2. Alle Urheberrechte, rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentumsrechte und alle anderen Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Software und die Softwareprodukte verbleiben bei SSGL oder dem/den entsprechenden Lieferanten.
2.3. Die Software ist durch die Gesetze von England und Wales und alle relevanten anwendbaren internationalen Konventionen und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.
2.4. Titel, Eigentumsrechte und geistige Eigentumsrechte an Inhalten Dritter, auf die über die Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltendes Urheberrecht oder andere Gesetze geschützt sein. Diese Lizenz gibt dem Empfänger keine Rechte, solche Inhalte zu besitzen.
2.5. Der Empfänger muss alle Urheberrechtsvermerke auf allen Kopien der Softwareprodukte beibehalten.
3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
3.1. Die Software wird auf einer „AS IS“-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche Garantie von SSGL.
3.2. Soweit gesetzlich zulässig, sind alle Garantien bezüglich der Eignung für bestimmte Zwecke, zufriedenstellende Qualität, Marktgängigkeit oder andere Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch das Gesetz eingefügt, hiermit von dieser Lizenz ausgeschlossen.
3.3. SSGL gewährleistet nicht, dass die im Softwareprodukt enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Endbenutzers entsprechen oder dass der Betrieb der Software fehlerfrei oder ununterbrochen ist.
3.4. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung der Software trägt der Empfänger.
3.5. Sollte sich die Software als mangelhaft erweisen, was nicht das alleinige Verschulden des Empfängers ist, wird SSGL die gesamten Kosten für die damit zusammenhängende Wartung und Reparatur der Software übernehmen.
3.6. Darüber hinaus erkennt der Lieferungsempfänger hiermit an, dass
i. die von der Software implementierten Sicherheitsmechanismen inhärente Beschränkungen für ihre Verwendung haben;
ii. es Sache des Empfängers ist, festzustellen, ob die Software seinen geschäftlichen und betrieblichen Anforderungen ausreichend gerecht wird;
iii. es in der alleinigen Verantwortung des Empfängers liegt, sicherzustellen, dass die Installation, die Verwaltung und die anschließende Nutzung der Software mit allen relevanten Datenschutzgesetzen übereinstimmt, die an den Standorten gelten, an denen die Software genutzt wird. Dies beinhaltet (ist aber nicht beschränkt auf) die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) und des britischen Datenschutzgesetzes 2018. Der Empfänger entschädigt SSGL in Bezug auf jede Verletzung dieser Unterklausel 3.6 (iii) und
iv. dieser Haftungsausschluss ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz ist.
4. VERPFLICHTUNGEN DES EMPFÄNGERS – SICHERHEIT
4.1. Der Empfänger verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um:
i. die unter dieser Lizenz gelieferte Software und die Softwareprodukte zu sichern, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Person Zugriff auf die Software und das Softwareprodukt hat; und
ii. sicherzustellen, dass keine unbefugte Kopie, Veröffentlichung, Offenlegung oder sonstige Verbreitung im Ganzen oder in Teilen, in welcher Form auch immer, vorgenommen wird.
4.2. Der Empfänger verpflichtet sich hiermit, solange die Lizenz in Kraft ist und für einen Zeitraum von 2 Jahren danach, keine Informationen über den Inhalt der Software oder der Softwareprodukte, die ihm unter dieser Lizenz geliefert wurden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SSGL an irgendeine Person weiterzugeben.
4.3. Die vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für eine Offenlegung durch den Empfänger, die Inhalte aus der Software oder den Softwareprodukten enthalten kann, wenn eine solche Offenlegung gesetzlich oder durch eine Anordnung eines zuständigen Gerichts vorgeschrieben ist.
4.4. Der Empfänger entschädigt SSGL in Bezug auf jede Verletzung dieser Klausel 4.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
5.1. Anders als in dieser Klausel 5 dargelegt und soweit gesetzlich zulässig, haftet SSGL unter KEINEN Umständen gegenüber dem Empfänger oder einer anderen Person oder Einrichtung, die die Software oder die Softwareprodukte benutzt, für irgendwelche Kosten, Ansprüche, Schäden oder Verluste (ob direkt, indirekt oder als Folge), die dem Empfänger als Folge der Benutzung der Software oder der Softwareprodukte, die gemäß dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wurden, entstanden sind oder erlitten wurden.
5.2. Sollte SSGL eine Haftung aus dieser Lizenz übernehmen müssen, die dem Empfänger geschuldet ist, so ist diese Haftung auf einen Betrag begrenzt, der den Lizenzgebühren entspricht, die der Empfänger in den letzten 6 Monaten vor dem Eintritt der Haftung an SSGL gezahlt hat.
5.3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Tod oder Körperverletzung, soweit diese Beschränkungen durch das anwendbare Recht untersagt sind.
6. KÜNDIGUNG
6.1. Diese Lizenz ist wirksam, bis sie beendet wird. Diese Lizenz erlischt automatisch:
i. wenn der Empfänger eine Evaluierungslizenz der Software nur für den Testzeitraum erworben hat, mit dem Ablauf des Testzeitraums;
ii. wenn der Empfänger über einen Lizenzschlüssel für die Software verfügt und der Empfänger gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstößt und nach Aufforderung durch SSGL einen solchen Verstoß nicht innerhalb von 5 Werktagen zur Zufriedenheit von SSGL beseitigt; oder
iii. wenn der Empfänger seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht oder irgendwelche Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Verwaltung, Liquidation oder anderen derartigen Vereinbarungen mit seinen Gläubigern ergreift (ausgenommen für eine solvente Umstrukturierung des Geschäfts des Empfängers); oder
iv. wenn SSGL vernünftigerweise davon ausgeht, dass die in Klausel 6.1. (iii) genannten Umstände in Bezug auf den Empfänger eintreten werden; oder
v. wenn der Empfänger keine Beträge an SSGL zahlt, die als Gegenleistung für die Nutzung der Software oder der Softwareprodukte fällig sind.
6.2. Bei Beendigung wird der Empfänger die Software von allen Computern, auf denen sie installiert ist, entfernen und muss alle Kopien der Software vernichten oder zurückgeben.
6.3. Bei Beendigung der Lizenz ist SSGL nicht verpflichtet, dem Empfänger einen Teil der Lizenzgebühr zu erstatten.
6.4. SSGL kann diese Lizenz zu jedem Zeitpunkt und aus jedem Grund kündigen, wobei der Empfänger mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich von der Absicht, die Lizenz zu kündigen, in Kenntnis gesetzt werden muss.
7. EXPORTKONTROLLEN
Weder die Software noch die zugrundeliegenden Informationen oder Technologien dürfen heruntergeladen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden (i) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner von) Kuba, Irak, Libyen, Nordkorea, Iran, Syrien oder ein anderes Land, gegen das die USA zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Lizenz ein Embargo verhängt haben; oder (ii) an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder der Table of Deny Orders des US-Handelsministeriums aufgeführt ist. Durch das Herunterladen oder die Nutzung der Software erklärt sich der Empfänger mit dem Vorstehenden einverstanden, und der Empfänger sichert zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist.
8. SONSTIGES
8.1. Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über diese Lizenz zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen ihnen. Sie darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SSGL geändert werden.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar gehalten werden, so soll diese Bestimmung nur in dem Umfang geändert werden, der notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen.
8.3. Jedes Recht auf Abhilfe, das SSGL für einen Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Lizenz zur Verfügung steht, bleibt unbeschadet aller anderen Rechte auf Abhilfe vorbehalten.
8.4. Der Empfänger erkennt an, dass er sich bei Abschluss dieser Lizenz nicht auf Aussagen, Zusicherungen oder Garantien verlassen hat, die nicht in dieser Lizenz enthalten sind, und dass ihm keine Rechtsmittel in Bezug auf diese zustehen. Auf der Grundlage dieser Lizenz können keine Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Täuschung geltend gemacht werden.
8.5. Die Nichtdurchsetzung oder verspätete Durchsetzung eines Rechts aus dieser Lizenz durch SSGL stellt keinen Verzicht auf Rechte aus dieser Lizenz durch SSGL dar.
8.6. SSGL kann seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Empfängers lizenzieren, abtreten oder untervergeben. Der Empfänger darf diese Lizenz nicht unterlizenzieren.
9. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
9.1. Diese Lizenz unterliegt englischem Recht und der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen, wenn Streitigkeiten entstehen.
9.2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Auftragnehmer/Hersteller ist Synectic Systems Group Limited
Adresse: 3 - 4 Broadfield Close, Sheffield, South Yorkshire, Vereinigtes Königreich, S8 0XN
Website: www.synecticsglobal.com
Telefon: +44 (0) 114 255 2509
E-Mail: contact@synecticsglobal.com